Dichtheitskontrollen & Leckageraten

Immer mal was ändern.

Vor dem 01.01.2015 galt folgende Regelung im Bezug auf Dichheitskontrollen,
die sehr einfach zu merken war und Kältemittel unabhängig war:

Bei einer Anlagenfüllmenge von 0 – 3 Kg                Keine Dichtheitskontrolle notwendig
Bei einer Anlagenfüllmenge von 3 – 30 Kg              1 x jährlich 
Bei einer Anlagenfüllmenge von 30 – 300 Kg          2 x jährlich
Bei einer Anlagenfüllmenge von 300 Kg – …           4 x jährlich ( bei Leckageerkennungssysteme sind die Intervalle zu halbieren )

 Jetzt ist es nicht mehr so einfach erklären und die Füllmenge ändert sich jetzt mit jedem Kältemittel. 

Ab 5 t bis 50 t CO² – Äquivalente                              1 x jährlich
Ab 50 t bis 500 t CO² – Äquivalente                          2 x jährlich
über 500 t CO² – Äquivalente                                    4 x jährlich 

Alle Prüfintervalle halbieren sich mit einem funktionierenden und geeigneten Leckageerkennungssystem,
wobei ab 500 t CO² – Äquivalente ein Leckageerkennungssystem vorgeschrieben ist,
welches widerum jährlich zu prüfen ist.

Jetzt natürlich die Frage, wieviel CO² – Äquivalente habe ich in meiner Anlage ? 

Zunächst ist es jetzt wichtig welches Kältemittel in Ihrer Anlage zum Einsatz kommt
und mit welchem GWP es bewertet ist, hier eine Aufstellung von den gängigsten Kältemitteln.

R 134 a   hat ein GWP – Wert von 1430
R 404 A   hat ein GWP – Wert von 3922
R 407 C   hat ein GWP – Wert von 1774
R 407 F   hat ein GWP – Wert von 1825
R 449 A   hat ein GWP – Wert von 1282
R1234yf  hat ein GWP – Wert von 4
R 410 A   hat ein GWP – Wert von 2088
R 422 D   hat ein GWP – Wert von 2729
R 32         hat ein GWP – Wert von 675

Wir nehmen ein Beispiel wie R 134 a mit einem GWP – Wert von 1430.
Jetzt sieht die Rechnung wie folgt aus:

5.000 : 1430  =  3,49 Kg ~ ab 3,5 Kg 
50.000 : 1430 = 34,96 Kg ~ bis 35 Kg wäre diese 1 x jährlich zu prüfen.

Beispiel mit R 404 A da sieht die Gewichtung anders aus.

5.000 : 3922 = 1,27 Kg ~ ab 1,3 kg
50.000 : 3922 = 12,74 Kg ~ bis 13 Kg wäre hier schon die Anlage zur Prüfung 1 x jährlich fällig.

Sie sehen denke ich schon, jede Anlage muss nun speziell Bewertet werden
wie oft p.a. die Anlage einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden muss.

Jetzt machen wir ein Beispiel anhand eines zukunftsicheren Kältemittels
wie z.B. CO² mit einem GWP – Wert von 1.

5.000 : 1 = ab 5.000 Kg
50.000 : 1 = bis 50.000 kg wäre die Füllmenge für eine Dichtheitsprüfung 1 x jährlich.

Nun sind, bis eine Dichtheitsprüfung erforderlich wird, ein vielfaches an Füllmenge nötig.
2 Punkte schonmal Ihre Anlage um zu rüsten auf ein zukunftssicheres 
Kältemittel sind zum einen die Einsparung der Kosten für die evtl.
Prüfungen und zum anderen die hohen Kosten bei einer Leckage das Kältemittel auf zu füllen.
CO² z.B. kostet nur ein Bruchteil eines synthetischen Kältemittels.

Es muss in jedem Falle ein Anlagenbuch geführt werden indem Punkte wie 

/ Art des Kältemittels
/ Füllmenge
/ Dichtheitsprüfungsart und Firma
/ Datum und Fälligkeit der Prüfung

aufgeführt sind. Der Betreiber ist verpflichtet diese Dokumentationen 5 Jahre auf zu bewaren.

Ein weiterer Punkt der zu beachten ist, ist der jährliche zulässige spezifische Kältemittelverlust.
Dieser gilt für Anlage die nach dem 30.06.2008 in Betrieb genommen wurden. 

> 3 Kg                  gilt          1 % p.a
< 10 Kg                gilt       < 3 % p.a
10 bis 100 Kg     gilt       < 2 % p.a
> 100 Kg             gilt       < 1 % p.a