VDI 6022

Die VDI 6022 ist eine Hygienerichtlinie und greift bei allen RLT – Anlagen und Geräte,
die Räume versorgen, in denen sich bestimmungsgemäß Personen länger als 
30 d/jahr bzw. regelmäßig > 2 h / Tag aufhalten.
Diese Richtlinie gilt als anerkannte Regel der Technik. Im Schadensfall stützt sich der Gutachter
bei der Beurteilung der Haftung oft darauf, ob solche Richtlinien eingehalten wurden.
Die Richtlinie VDI 6022 beschreibt den Stand der Technik bezüglich der Hygieneanforderungen
an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte und an die Beurteilung der Raumluftqualität.
Die Richtlinienreihe liegt seit 2011 in der dritten, überarbeiteten Fassung vor.
Sie trägt den Haupttitel „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“.

Mögliche Folgen mangelhafter Hygiene in RLT – Anlagen

/ Legionellose, Lungenentzündung bei Legionellen im Rückkühlwerk ( Kühlturm )
/ Krebs durch krebserregende Stoffe z.B. Dieselruß aus der Außenluft
/ Vermehrte Anfälligkeit für Atemwegserkrankungen bei erhöhter Schimmelbelastung der Raumluft
/ Müdigkeit, Kopfschmerzen bei zu geringem Luftwechsel

Mögliche Folgen schlechter Hygiene in RLT – Anlagen

/ fördert Erkrankungen
/ erhöht Fehltage
/ schafft wirtschaftliche Verluste
/ Allergien
/ Sick Building Syndrome
/ Infektionen, Krankheitserreger vermehren sich im oder am Körper des Wirtes
/ Giftwirkung, natürliche Stoffwechselreaktionen werden unterdrückt
/ bei Gesundheitsschäden drohen juristische Konsequenzen für die Verantwortlichen

Verantwortliche müssen ggf. Einhaltung des Standes der Technik nachweisen.
Dieser wird durch Regeln wie VDI 6022 wiedergegeben,
da sie durch Fachgremium erarbeitet werden und ein Einspruchsverfahren durchlaufen.

Ein wesentlicher Kontaktweg ist die Lunge, die Haut hingegen ist weniger durchlässig.
Die Lunge fasst ca 0,5 l pro Atemzug, das sind 7,5 l pro Minute bei 15 Atemzügen,
das macht 11.000 l pro Tag (11m³). Die innere Oberfläche der Lunge sind
rund 70 m², da sollte man bestrebt sein saubere Luft ein zu atmen.

Die Forderung der Hygiene an RLT – Anlagen nach VDI 6022

/ physiologisch günstiges Raumluftklima und hygienisch einwandfreie Qualität der Innenraumluft schaffen.
/ Personen vor gesundheitlich nachteiligen und belästigenden Stoffen schützen
/ von ihnen sollen keine Beeinträchtigungen der Gesundheit noch Störungen der Befindlichkeit, der thermischen 
  Behaglichkeit oder Geruchsbelästigungen ausgehen
/ Geruchsneutral, kein Zusatz geruchsaktiver Stoffe
/ alle Verfahren müssen gesundheitlich unbedenklich sein
/ keine Vermehrung von Mikroorganismen, keine zusätzliche Belastung mit Schadstoffen

 

Allgemeiner Hinweiß 

Der Betreiber von RLT – Anlagen ist gemäß Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung
sowie Betriebssicherheitsverordnung für den hygienegerechten Betrieb und Instandhaltung verantwortlich.
Neben den hygienischen Maßnahmen der VDI 6022 Blatt 1 sind bei allen
RLT – Anlagen und deren Komponenten auch die hierzu übergebenen Anleitungen
der Anlagenhersteller mit zu berücksichtigen. 

Der Betreiber hat ein RLT – Betriebsbuch ( oder gleichwertig ) in geeigneter Form zu führen
und bei einer für das Gebäude zuständigen Person zu hinterlegen.
Diese verantwortliche Person muss von Betreiber benannt und bekannt gemacht werden.
Der Interessenvertreter der Nutzer hat das Recht, in diese Dokumentation Einsicht zu erhalten.
Sie muss mindestens Auskunft geben über:

/ Datum der Hygiene – Erstinspektion, Name und Anschrift des Prüfenden
/ Datum der Abnahme der RLT – Anlage ggf. festgestellte Mängel, Name und Anschrift des Abnehmenden
/ Datum der Beseitigung festgestellter Hygienemängel aus der Hygiene-Erstinspektion,
   Name und Anschrift des Feststellers
/ Name und Anschrift des Betreibers der Anlage, dessen Hygiene – Qualifizierung nach VDI 6022 Blatt 4,
   Zeitpunkt der Übernahme und ggf. Übergabe der Anlage
/ Angaben zu hygienerelevanten Veränderungen oder Reparaturen an der RLT – Anlage
/ Ort der Aufbewahrung der Ergebnisse der Hygienekontrollen, – inspektionen – und ggf. Prüfungsbescheinigungen
/ Angaben zu kritischen Befunden bei Hygienekontrollen und/oder – inspektionen
/ Ergebnisse durchgeführter Gefahrenanalysen, die zur Verkürzung der Wartungs – oder Kontroll -und Inspektionsintervalle geführt hat
/ Datum der Beseitigung festgestellter Hygienemängel nach Hygienekontrollen oder – inspektionen
/ Datum und Angaben zu vorgetragenen Hygiene – Reklamationen der Nutzer, die RLT – Anlagen betreffen
/ Angaben, wo und welche Reinigungs – oder Desinfektionsmittel, zu Reinigungs – und Desinfektionsmaßnahmen an der RLT – Anlage inklusive
Befeuchterwasseraufbereitung und Rückkühlwerk eingesetzt wurden